Pressemitteilungen der BIL OF
Pressemitteilungen der BIL OF
vor 1. Januar 2010
Zum heutigen Urteil
des VGH Kassel zum Ausbau der Frankfurter Flughafens.
Presseerklärung der BIL vom 21.08.09
"Wir haben nicht wirklich erwartet, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof
(VGH) den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens aufhebt, den Ausbau stoppt und die
zutreffenden Argumente der klagenden Ausbaugegner würdigt" führte Ingrid Wagner, die Sprecherin der BIL aus.
Zu eindeutig war das Verhalten des Gerichts seit der Einreichung der Klagen. Schon die Auswahl der Kläger,
über deren Anträge jetzt entschieden worden ist, zeigte, wohin die Reise ging: von etwa 120 Privatleuten
wurden ganze drei (2 aus Sachsenhausen, 1 aus Kelsterbach) ausgewählt, obwohl die Prozessordnung für ein
solches Verfahren vorsieht, dass eine derartige Auswahl nur erfolgen darf, wenn die "Musterkläger" auch
die Betroffenheit der übrigen Rechtsschutzsuchenden im wesentlichen widerspiegeln. Die Stadt Offenbach
sollte zunächst auch nicht zugelassen werden, obwohl nach einem Ausbau ihre Fläche zu etwa 75 % durch die
Flugbewegungen verlärmt würde. Der Eilantrag, die Rodung des Kelsterbacher Waldes bis zur Entscheidung über
die Klagen zu stoppen, wurde zurückgewiesen, mit der Begründung, die Sache sei eilbedürftig. Das seit dem
vergangenen Herbst dramatisch zurückgegangene Passagier- und Frachtaufkommen wurde dabei völlig negiert
(Rückgang der Passagiere im 1. Halbjahr 8 %, bei der Fracht 21 %, bei Flugbewegungen 5,7 %; allein die
Lufthansa hat über 30 Flugzeuge eingemottet).
Die neuen Entwicklungen in der medizinischen Lärmforschung, die den Fluggeräuschen ein hohes
krankheitsförderndes Potential attestieren, wurden außen vor gelassen.
Unverständlich ist die Haltung des Gerichts zu den nur von Fraport eingeholten und bezahlten
Gutachten zu den Auswirkungen des Ausbaus. Die Richter haben sich nur auf diese parteiischen
Gutachten verlassen und jegliche Anträge der Kläger, unabhängige Gutachter zu Wort kommen zu
lassen, abgewiesen. Deutlicher kann ein Gericht seine Voreingenommenheit kaum dokumentieren.
Nur so konnten sich die Joblüge des Flughafenbetreibers, die Manipulation der Lärmberechnungen
durch die Annahme unrealistischer Abflugrouten und des zum Einsatz kommenden Fluggeräts, aber
auch der Negierung der bereits erwähnten Auswirkungen des Fluglärms und der Schadstoffe auf
die menschliche Gesundheit beim Gericht durchsetzen.
Die mündliche Verhandlung war eine Farce und glich mehr einem absurden Theaterstück als dem vom
Gesetz geforderten Dialog der Prozessparteien mit dem Gericht. Die Richter verweigerten weitestgehend
das Rechtsgespräch. Die Fraport AG und das Land Hessen als Genehmigungsbehörde brauchten sich an
keinerlei Fristen zu halten und konnten, nachdem ihnen von den Klägern Unrichtigkeiten ihrer
Argumentation und Gutachten nachgewiesen wurden, immer neue Berechnungen vorlegen, ohne dass
die Kläger wiederum Gelegenheit bekamen, in zeitlich zumutbarer Weise diese nachzuprüfen und
dagegen zu argumentieren.
Selbst beim Nachtflugverbot konnte sich das Gericht – trotz seiner im Eilverfahren geäußerten
Meinung, die Zeit zwischen 23 und 5 Uhr müsse fluglärmfrei gehalten werden, und die beiden
Stunden vor und danach dürften auch nur schonend beflogen werden – nicht zu einer eindeutigen
Regelung zugunsten der lärmgeplagten Bevölkerung durchringen: die Genehmigungsbehörde, der
Hess. Wirtschaftsminister, müsse hier neu entscheiden. Welche Vorgaben das Gericht hier macht,
wird man endgültig erst aus dem Studium der Urteilsgründe erfahren. Auf jeden Fall aber hat der
VGH ausgedrückt, dass die Zulassung von Nachtflügen im Planfeststellungsbeschluss fehlerhaft war.
Der Flughafenbetreiber hatte bekanntlich ein "Mini-Nachtflugverbot" zwischen 23 und 5 Uhr beantragt,
dann aber vor Gericht, also entgegen dem eigenen Antrag, in Eintracht mit den Fluggesellschaften
für die Zulässigkeit von Flugbewegungen während der ganzen Nacht gekämpft. Das Land Hessen hatte
sich von den markigen Worten seines Ministerpräsidenten und auch dem Beschluss des Parlaments
"Kein Ausbau ohne Nachtflugverbot" schon vor dem Gerichtsverfahren verabschiedet. Dies ist ein
weiterer Beweis für die Unglaubwürdigkeit des Herrn Koch und der Parlamentsmehrheit und dafür,
dass das sog. Mediationsverfahren die BürgerInnen nur ruhig stellen sollte. Selbst wenn aber
eine Schonung der Nachtruhe angeordnet werden sollte, so kann dies den Ausbau insgesamt nicht erträglich machen.
"Wir haben durchaus den Eindruck, dass das Gericht, weite Teile der Landespolitik und die
Fraport AG sich zu einem Imperium zusammen geschlossen haben, das unter Missachtung
berechtigter Belange der Flughafenanrainer die wirtschaftlichen Interessen des Flughafenbetreibers
über alle sonstigen Erwägungen stellt" führte Ingrid Wagner weiter aus. Wir hoffen indessen, dass
die Kläger die Kraft und die finanziellen Mittel haben, gegen dieses Urteil die zweite Instanz,
das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, anzurufen. Frühere Entscheidungen dieses Gerichts in
vergleichbaren Verfahren haben gezeigt, dass man dort unabhängiger und seriöser richtet.
Der Ausbau kann also noch gekippt werden. Es ist auch damit zu rechnen, dass das BVerwG
die - teilweise - Nichtzulassung der Revision aufheben wird.
Stellungnahme der BIL zu
vorgestelltem Gutachterausschuss der Grundstückswerte OF in seinem Marktbericht 2008
Pressemitteilung der BIL vom 16.07.09
Laut Herr U. Bockwoldt ist kaum eine Kaufzurückhaltung im Grundstücksmarktbericht
im Jahre 2008 zu verzeichnen. Er äußerte, dass der geplante Ausbau des Frankfurter Flughafens in der aktuellen
Statistik der Gutachter auch keine Rolle spielte, so wie dies früher der Fall war.
Hier widerspricht I. Wagner von der BIL-OF entschieden: gerade vor dem Kauf von Eigenheim-Bauplätzen
riefen im Jahre 2008 vermehrt BürgerInnen in unserer Geschäftsstelle an und fragten, wie der Ausbau
des Frankfurter Flughafens sich auf die Offenbacher Wohngebiete auswirken würde und ob der Fluglärm
ansteige. Mehrmals im Monat läutete das Telefon und Kaufwillige waren sehr interessiert, wie die
Inbetriebnahme der neuen Landebahn die Grundstücke im Offenbacher Westend, Bürgel, Rumpenheim und
Waldheim beeinträchtigen würden. Hier ist eindeutig eine Verunsicherung bei Käufern, gerade wegen des
drohenden Flughafensausbaus, festzustellen.
Wir wissen auch von mehreren verkaufswilligen Eigentümern, dass Interessenten von einem beabsichtigen
Kauf Abstand genommen haben, nachdem sie die zu erwartende Lärmbelastung erfragt hatten oder zumindest
den Preis in erheblichem Umfang vermindern wollten. Bekannt ist der BIL auch, dass sich in den Einflugschneisen
die Vermietung vorhandener, insbesondere höherwertig ausgestatteter Immobilien mehr als zäh gestaltet.
Schließlich ist noch anzumerken, dass in solchen Gemeinden, die vom Fluglärm nicht oder weniger betroffen
sind, die Grundstückspreise von den Gutachterausschüssen weitaus höher als in Offenbach veranschlagt
werden (so z.B. in Obertshausen durchgehend mit 420,-- Euro/qm).
Gerichtsverhandlung gleicht einem Theaterstück
Pressemitteilung der BIL vom 18.06.09
Mitglieder der Offenbacher BIL mussten in der Verhandlung des 11.Senats des
VGH in Kassel im Verfahren zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens folgendes erfahren: Als es um den nach
einem Ausbau zu erwarteten Lärmpegel für die Anrainer des Flughafens ging, legte das Gericht dar, dass die
Berechnungen lediglich auf einem von der Fraport AG in Auftrag gegebenen Gutachten basieren. Die AnwälteInnen
der KlägerInnen forderten deshalb vehement vom Gericht die Bestellung eines unabhängigen (Gerichts-)Gutachtens.
Der Vorsitzende Richter, Dr. Zysk und sein Senat lehnten dies unbegreiflicherweise ab. Begründung: Das sei zu
teuer und dauere zu lange.
Dies ist doch ungeheuerlich! Bei solch einem fundamentalem Prozess, in dem es um die Gesundheit 10.000-er von Menschen
geht, sollte und muss ein Gericht alles tun, um die Wahrheit zu ermitteln. Wie kann denn bei einem 4 Milliardenprojekt
die Analyse eines neutralen Gutachtens zu teuer sein?
Im umgekehrten Fall, so macht es bei den Prozessbeobachtern den Eindruck, wenn Fraport einen neutralen Gutachter
verlangt hätte, wäre das Gericht sicherlich darauf eingegangen. Dies zeigt wieder einmal mehr, unter welchem
gewaltigen Druck dieses Gericht steht, so zu urteilen, wie es die Landesregierung und ein einziges Wirtschaftsunternehmen
möchten.
Es sieht leider so aus, als wollte der VGH Kassel verhindern, dass ein neutrales Gutachten feststellen könnte,
dass die Lärmwerte der Fraport zu niedrig sind. Schon allein dieser Sachverhalt ist ein Grund, bei einer für die Kläger
negativem Ausgang des Rechtsstreits in der 1. Instanz, Berufung zum Bundesverwaltungsgericht einzulegen.
Einige Mitglieder der BIL erlebten vor Ort, dass unser Rechtstaat gewaltige Macken bekommen hat und dieser Prozess
einem Theaterstück gleicht. Der Auffassung des Herrn Uhl (ehemaliger Richter und Amtsgerichtspräsident in Offenbach)
in seinem Leserbrief "Flughafenprozess keine Gerichtsverhandlung, sondern ein
Theaterstück", kann man voll und ganz zustimmen.
Wir bringen den Fluglärm nach Kassel
Pressemitteilung der BIL und des IAGL vom 28.05.09
Zur Eröffnung der den ganzen Juni dauernden Verhandlungen über den
Ausbau des Frankfurter Flughafens kommen rund 300 Betroffene per Rad oder mit Bussen am Dienstag,
den 2.6.2009, nach Kassel. Weil es das Gericht abgelehnt hat, im Rhein-Main-Gebiet zu verhandeln,
bringen sie ihm wenigstens eine kleine Probe Fluglärm. Seine Weigerung hat das Gericht nicht begründet,
jeder ahnt aber, warum man nicht in Raunheim oder Offenbach tagt. Wenn man die Reden im Sitzungssaal bei
jedem Überflug unterbrechen müsste, wäre es unmöglich für Recht zu erklären, dieser Dauerlärm sei zumutbar.
In "harmlosen" Fällen geht der VGH aber durchaus an den Ort, über den er urteilt: so fand an
diesem Mittwoch eine Sitzung des Gerichts in Bad Homburg statt, wo es um mögliche Belästigungen einiger
Nachbarn durch ein Bauvorhaben geht.
Dabei haben schon die Kasseler Behörden einer nennenswerten Belästigung der Richter vorgebeugt.
Sie schreiben vor, Fluglärm höchstens fünf Minuten lang vom Tonträger abzuspielen.
Auch die angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit wird eingeengt. Lediglich 50 Plätze im
Gerichtssaal werden zur Verfügung gestellt, für die auch noch schriftliche Anmeldung erforderlich
ist. Die nicht nachvollziehbare Reduzierung der zur mündlichen Verhandlung zugelassenen Klägern
(gerade einmal drei von über 200 Privatpersonen, darunter auch viele Offenbacher) setzt
sich in der Verengung der Möglichkeit fort, wenigstens als Zuhörer das Gerichtsverfahren
zu erleben. Erinnert sei auch daran, dass rund 126.000 Personen Einwendungen erhoben haben,
über die in diesem Verfahren entschieden wird.
Dabei macht die große Zahl derer, die die weite und frühe Reise (z.B. 5:15 Uhr Treffpunkt OF-Mainparkplatz) auf sich
nehmen wollen, den Zorn in der Region deutlich. Die BürgerInnen wenden sich mit ihrem Erscheinen vor Gericht dagegen, dass die
Entscheidung praktisch schon im Januar im Eilverfahren getroffen wurde: "Dem Ausbau steht nichts im Wege!" und der Wald schon vor
dem ersten Urteil abgeholzt ist. Gerechtigkeit wird mit Füßen getreten, weil die Gewinninteressen einer Aktiengesellschaft über
die Grundrechte Hundertausender gestellt werden. Dass eine vierte Bahn in Frankfurt im öffentlichem Interesse unabweisbar notwendig
sei und die Bewohner der Rhein-Main-Region die Lasten deshalb tragen müssten, davon kann bei den umfangreichen Kapazitätsreserven der
anderen für den international Verkehr zugelassenen deutschen Flughäfen und dem dramatischen Rückgang der Nachfrage nach Flugreisen und des
Frachtaufkommens keine Rede sein.
Hinweis:
Die Kundgebung beginnt um 9.30 Uhr vor dem Haus der Kirche,
Wilhelmshöher Allee 330; die Veranstalter stehen für Gespräche zur Verfügung.
Waldcamp wird
seit heute Morgen geräumt
Pressemitteilung der BIL vom 18.02.09
Seit dem Morgen ist die Polizei mit etwa 20 Polizeikletterern und
zwei Hubwagen im Walddorf im Einsatz. Mindestens ein Baumbesetzer
wurde bisher geräumt. Die Polizei entfernt Seile aus den Bäumen.
Aktuell versucht sie, das ROBIN WOOD-Baumhaus mit einem Hubwagen zu erreichen.
Die Polizei be- bzw. verhindert die Beobachtung ihres Einsatzes durch
die Presse: Den anwesenden JournalistInnen wird der Zugang zum Camp
verwehrt mit der (falschen) Begründung, sie bräuchten dafür eine
Genehmigung der Fraport. Der Pressesprecher der
Fraport, Schwalm, ist
angeblich auf dem Weg.
Heute Abend findet um 18:00 Uhr eine Mahnwache (siehe
http://waldbesetzung.blogsport.de/2009/02/18/alarm-raeumung/) statt.
Räumung des
Hüttendorfes am Frankfurter Flughafen steht bevor!
Pressemitteilung der BIL vom 13.02.09
Das Hüttendorf liegt in einem Waldstück
(Hier geht's zur Wegbeschreibung zum
Standort),
das wegen der Nord-Westbahn des Frankfurter Flughafens gerodet werden soll.
Bei strömendem Regen, Sonnenschein, Schnee, eisiger Kälte harren junge Leute
schon seit Mai 2008 im Wald aus und demonstrieren somit gegen den Ausbau
des Flughafens. Mittlerweile wurde eine Absperrung rund um das "Dorf" von
Fraport gestellt und rings herum wird eifrig der Wald gerodet.
Die Aktivisten/innen, die hier in einem Mischwald in der Nähe des riesigen
"Fluchhafens" leben, müssen seit mehren Wochen an einer Polizeiüberwachung
vorbei, um ins und aus dem Camp zu kommen. Die Personalausweise aller
BesucherInnen werden von der Polizei überprüft.
Im Dorf steht eine stabile Versammlungshütte, eine Spende des Bündnisses der
Bürgerinitiativen der Rhein-Main-Region, die den Flughafenausbau bekämpfen
und die BewohnerInnen des Camps mit dem Nötigsten versorgen. Um die Hütte
herum sind ca. 30 Campingzelte, Sperrmüllhütten und eindrucksvolle
Baumhäuser aus Holz oder Lehm aufgebaut. Manche Hütten sind nur mit
Kletterausrüstung erreichbar. Dazwischen, in schwindelnder Höhe, hängen
Traversen, also Seilbrücken zwischen einigen Baumhäusern. In der runden
Versammlungshütte ist es warm dank eines kleinen Ofens in der Mitte. Hier
treffen sich BürgerInnen aus der Region um einige "Aktionen" zu planen;
dabei hilft die Umweltorganisation Robin Wood.
Das monatelange gemeinsame Wohnen der WaldbewohnerInnen soll bald völlig zerstört
werden. Einige Aktivisten/innen haben schon Platzverweise bekommen, weil sie
angeblich die Rodungsarbeiten be- und verhindern. Die noch wenigen verbleibenden
Aktivisten/innen kämpfen immer noch für ein gesundes Ökosystem - der (Bann-)
Wald und der nahe See – schützen die Menschen in der Rhein-Main-Region und sie
wollen bis zur letzten Konsequenz bleiben Es darf nicht sein, so die jungen
Menschen, dass wirtschaftliche Aspekte die ökologischen und sozialen immer
mehr dominierten und die Umwelt keine Beachtung erhält. Besonders unverständlich
ist hier, dass die Wirtschaftskrise, der Passagierrückgang der Airlines, das
Vogelschlagrisiko überhaupt keine Beachtung finden, geschweige denn, dass kein
endgültiges Gerichtsurteil über die Klagen der Kommunen sowie BürgerInnen gegen
den Ausbau des Flughafens gefallen ist. Trotzdem werden von den Baggern gefällte
Baumstämme gestapelt und die angeblichen Wachschützer von Fraport spielen sich
auf, für Recht und Ordnung zu sorgen. Eine Verhöhnung ist das in den Augen der
AusbaugegnerInnen.
Die Offenbacher BIL unterstützt die jungen Leute, die bis jetzt starke Nerven
brauchten, um dort zu leben; auch den gemeinsamen Konsens "keine Gewalt gegen
Menschen und Tiere" finden wir bewundernswert, so Fritz Quandt. Trotz permanenter
Überwachung sowie ständiger Kontrollen haben die WaldbewohnerInnen mit Phantasie
und Überzeugung auf die Umweltzerstörung, Luftverschmutzung und Lärmbelästigung
aufmerksam gemacht und wir zollen ihnen dafür großen Respekt, so BIL-Sprecherin
Ingrid Wagner. Doch die Räumung steht wahrscheinlich schon nächste Woche bevor.
Wer noch mal das Hüttendorf ansehen möchte, muss sich beeilen. Der endgültige
Termin wird über unsere Internetseite bekannt gegeben und wer sich solidarisch
mit den Aktivisten/innen erklärt, sollte sich an diesem Tag im Wald einfinden.
Die BIL möchte daran erinnern, dass der Frankfurter Flughafen trotz schlechter
Konjunktur und falscher Planungen, um eine neue Landebahn mit einer Länge von
2.800 Metern erweitert werden soll. Dafür müssen 250 Hektar Wald bei Kelsterbach
gerodet werden, das entspricht etwa 350 Fußballfeldern. Auch bei Walldorf sollen
bis Ende Februar 60 Hektar Wald fallen. Gegen den Flughafenausbau gibt es Einwände
von über 120.000 Privatpersonen und erst ab Juni wird sich der hessische
Verwaltungsgerichtshof mit den Klagen gegen den Ausbau befassen. Dieses Vorgehen
ist nicht nur für die WaldschützerInnen, sondern auch für die Bürgerinitiativen und
klagenden Kommunen nicht begreifbar.
Sofortvollzug unverständlich
Pressemitteilung der BIL vom 15.01.09
Die BIL (Bürgerinitiative Offenbach) kritisiert die Beschlüsse des
Hess. Verwaltungsgerichts (VGH), mit denen die Eilanträge des BUND, der Gebietskörperschaften
und von Bürgerinnen und Bürgern gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des
Frankfurter Flughafens zurückgewiesen worden sind. Der Sofortvollzug, also das Abholzen
wertvollen Bannwaldes, ist angesichts der Wirtschaftskrise und der damit einhergehenden
wesentlichen Verringerungen des Passagier- und Frachtaufkommens am Frankfurter Flughafen
alles andere als dringend. Ein Abwarten bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren
wäre angemessen gewesen. "Wir zweifeln doch an der Unabhängigkeit der beteiligten
Richter; das von ihnen in den Vordergrund gestellte "öffentliche Interesse" an der
Baumaßnahme ist nur das Interesse eines einzelnen Wirtschaftsunternehmens, der
Fraport AG" führte Ingrid Wagner, die Sprecherin der BIL aus.
Eine Ohrfeige für den Ministerpräsidenten Koch und seinen Wirtschaftsminister
sind jedoch die Bemerkungen des Gerichts, die im Planfeststellungsbeschluss
enthaltenen Erlaubnis für Flüge in der Zeit von 22 bis 6 Uhr seien nicht zu
rechtfertigen: der Schutz der Bevölkerung ist hier sträflich vernachlässigt worden.
So müssen die Richter den Ministerpräsidenten an sein gebrochenes Versprechen
"Kein Ausbau ohne Nachtflugverbot" erinnern und sehen Verbesserungsbedarf.
"Solange dieser Forderung nicht nachgekommen ist, hätte auch das Abholzen
des Waldes nicht gestattet werden dürfen" ergänzte Ingrid Wagner.
Die Bürgerinitiativen werden sich mit dem brutalstmöglichen Ausbau nicht abfinden.
Sie rufen für den kommenden Samstag, den 17.1.2009, 14 Uhr, Flughafen Frankfurt,
Terminal 1, Abflug, zu einer Protestkundgebung auf.
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