Behandlung der Betroffenen und der Umgang mit den Gemeinden beim geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens 

2. Pressemitteilung der BVF  Bundsvereinigung gegen Fluglärm e. V. vom 23.09.03


Der Ausbau des Frankfurter Flughafens hat maßgeblichen Einfluss auf die bundesdeutsche Diskussion des Schutzniveaus und die Novellierung des Fluglärmgesetzes.

Die Behandlung der Betroffenen und der Umgang mit den Gemeinden ist von erheblicher Bedeutung für ähnlich gelagerte Ausbauvorhaben und Flugplatzgenehmigungen an anderen Orten.

Aus diesem Grund äußert sich die Bundesvereinigung gegen Fluglärm zu aktuellen Fragen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens:


Die Betroffenen am Frankfurter Flughafen sind seit Jahrzehnten ständig steigenden Belastungen am Tage und in der Nacht ausgesetzt. Die Hessische Landesregierung und der Frankfurter Flughafen haben Betroffene zunehmend Lärm und Belästigungen ausgesetzt, ohne vorab angemessene Schutzmaßnahmen aktiver oder passiver Art oder auch Grundstücks- und Außenwohnraumentschädigungen zu gewähren.

Das durchgeführte Mediationsverfahren und regionale Dialogverfahren können eklatante Missstände im konkreten Umgang mit den Betroffenen nicht verbergen.

Die vom Frankfurter Flughafen im Rahmen freiwilliger Schallschutzprogramme durchzuführenden Schutzmaßnahmen treten weit hinter denen am Hamburger und Münchner Flughafen zurück.

Die bisherigen Dialogverfahren können nicht darüber hinwegtäuschen, dass bei der Vorbereitung des Ausbaus des Flughafens ein harter Konfliktkurs eingeschlagen worden ist und die Interessen von Gemeinden und Betroffenen nicht ausreichend – wenn überhaupt – berücksichtigt worden sind.

Der Konfliktkurs der Hessischen Landesregierung ist durch folgende Punkte gekennzeichnet:

  1. Entgegen der vorherrschenden Rechtsprechung soll ausschließlich die zusätzliche Start- und Landebahn planfestgestellt werden (singuläre Planfeststellung).

  2. Mit dieser Festlegung werden große lärmbelastete Siedlungsgebiete ausgeklammert und ohne jeden Schutz gelassen.

    Zu befürchten ist:

  3. Die bereits bestehenden Belastungen durch den Flughafen sollen als Vorbelastungen schutzmindernd angesetzt werden – damit werden erhebliche Mittel zu Lasten der Betroffenen eingespart.

  4. Die Gesamtlärmbelastung wird in der Planfeststellung nicht erfasst und möglicherweise sogar – wie bei der Vorbelastung – schutzmindernd gegen die Betroffenen ausgelegt.

  5. Das beabsichtigte Nachtflugverbot wird faktisch nicht umgesetzt bzw. wird durch juristische Einsprüche ausgehöhlt.

  6. Durch die Festlegung eines vollkommen unzureichenden Schutzniveaus durch einseitig vom Flughafen beauftragte Gutachter, wird das Konfliktpotential noch verschärft.

  • Die Auswirkungen der Betriebsrichtung (Ostwindwetterlagen) werden fehlerhaft eingeschätzt – ganze Ortsteile werden schutzlos gestellt.

  • Der Lärm von Flugzeugen am Boden wird nicht durch die Regelungen der TA-Lärm erfasst und deshalb falsch eingeschätzt.

  • Das Schutzniveau am Tag und in der Nacht wird an medizinischen Kriterien und nicht an Vorsorgewerten ausgerichtet.

Die Hessische Landesregierung ist aufgefordert, unverzüglich den Konfliktkurs aufzugeben und vertrauensfördernde Maßnahmen einzuleiten:

  • Vorgezogene, anspruchsvolle Schutzmaßnahmen und Entschädigungen sind vor Beginn der Planfeststellung einzuleiten.

  • Landesplanerische Ziele, die einen Ausgleich zwischen den Interessen der Region und des Flughafens vorsehen sind in folgenden Punkten festzulegen:

    • Keine singuläre Planfeststellung – Beachtung aller vorhandener Belastungen in der Landes- und Regionalplanung

    • Keine zusätzlichen Belastungen von Siedlungsgebieten ohne anspruchsvolle Schutzmaßnahmen

    • Festlegung eines landesplanerischen Ziels, das den Schutz der Siedlungsgebiete vor Nachtflug beinhaltet.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, das Fluglärmgesetz mit anspruchsvollem Schutzniveau zu novellieren und das Luftverkehrsrecht derart zu ändern, dass Nachtflugverbote auch bei internationalen Verkehrsflughäfen ausgesprochen werden können.

Stopp Fluglärm

OF - Offenbach ohne Fluglärm

BIL Offenbach