Behandlung der Betroffenen und der Umgang mit den Gemeinden
beim geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens
2. Pressemitteilung der BVF Bundsvereinigung gegen Fluglärm e. V. vom 23.09.03
Der Ausbau des Frankfurter Flughafens hat
maßgeblichen Einfluss auf die bundesdeutsche Diskussion des Schutzniveaus und die Novellierung des Fluglärmgesetzes.
Die Behandlung der Betroffenen und der Umgang mit den Gemeinden ist von erheblicher
Bedeutung für ähnlich gelagerte Ausbauvorhaben und Flugplatzgenehmigungen an anderen Orten.
Aus diesem Grund äußert sich die Bundesvereinigung gegen Fluglärm zu aktuellen Fragen
im Zusammenhang mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens:
Die Betroffenen am Frankfurter Flughafen sind seit Jahrzehnten ständig steigenden
Belastungen am Tage und in der Nacht ausgesetzt. Die Hessische Landesregierung und
der Frankfurter Flughafen haben Betroffene zunehmend Lärm und Belästigungen ausgesetzt,
ohne vorab angemessene Schutzmaßnahmen aktiver oder passiver Art oder auch Grundstücks-
und Außenwohnraumentschädigungen zu gewähren.
Das durchgeführte Mediationsverfahren und regionale Dialogverfahren können eklatante
Missstände im konkreten Umgang mit den Betroffenen nicht verbergen.
Die vom Frankfurter Flughafen im Rahmen freiwilliger Schallschutzprogramme
durchzuführenden Schutzmaßnahmen treten weit hinter denen am Hamburger und Münchner Flughafen zurück.
Die bisherigen Dialogverfahren können nicht darüber hinwegtäuschen, dass
bei der Vorbereitung des Ausbaus des Flughafens ein harter Konfliktkurs
eingeschlagen worden ist und die Interessen von Gemeinden und Betroffenen
nicht ausreichend – wenn überhaupt – berücksichtigt worden sind.
Der Konfliktkurs der Hessischen Landesregierung ist durch folgende Punkte gekennzeichnet:
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Entgegen der vorherrschenden
Rechtsprechung soll ausschließlich die zusätzliche Start- und Landebahn
planfestgestellt werden (singuläre Planfeststellung).
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Mit dieser Festlegung werden große
lärmbelastete Siedlungsgebiete ausgeklammert und ohne jeden Schutz gelassen.
Zu befürchten ist:
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Die bereits bestehenden
Belastungen durch den Flughafen sollen als Vorbelastungen schutzmindernd
angesetzt werden – damit werden erhebliche Mittel zu Lasten der Betroffenen eingespart.
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Die Gesamtlärmbelastung
wird in der Planfeststellung nicht erfasst und möglicherweise sogar – wie bei der
Vorbelastung – schutzmindernd gegen die Betroffenen ausgelegt.
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Das beabsichtigte Nachtflugverbot
wird faktisch nicht umgesetzt bzw. wird durch juristische Einsprüche ausgehöhlt.
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Durch die Festlegung eines
vollkommen unzureichenden Schutzniveaus durch einseitig vom Flughafen
beauftragte Gutachter, wird das Konfliktpotential noch verschärft.
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Die Auswirkungen der
Betriebsrichtung (Ostwindwetterlagen) werden fehlerhaft eingeschätzt –
ganze Ortsteile werden schutzlos gestellt.
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Der Lärm von Flugzeugen am
Boden wird nicht durch die Regelungen der TA-Lärm
erfasst und deshalb falsch eingeschätzt.
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Das Schutzniveau
am Tag und in der Nacht wird an medizinischen Kriterien und
nicht an Vorsorgewerten ausgerichtet.
Die Hessische Landesregierung
ist aufgefordert, unverzüglich den Konfliktkurs aufzugeben und
vertrauensfördernde Maßnahmen einzuleiten:
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Vorgezogene,
anspruchsvolle Schutzmaßnahmen und Entschädigungen sind vor
Beginn der Planfeststellung einzuleiten.
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Landesplanerische
Ziele, die einen Ausgleich zwischen den Interessen der
Region und des Flughafens vorsehen sind in folgenden Punkten festzulegen:
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Keine singuläre
Planfeststellung – Beachtung aller vorhandener Belastungen in
der Landes- und Regionalplanung
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Keine zusätzlichen
Belastungen von Siedlungsgebieten ohne anspruchsvolle Schutzmaßnahmen
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Festlegung eines
landesplanerischen Ziels, das den Schutz der Siedlungsgebiete vor Nachtflug beinhaltet.
Die Bundesregierung ist aufgefordert,
das Fluglärmgesetz mit anspruchsvollem Schutzniveau zu novellieren und das
Luftverkehrsrecht derart zu ändern, dass Nachtflugverbote auch bei internationalen
Verkehrsflughäfen ausgesprochen werden können.
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