Wirtschaftsminister Riehl
(CDU) verschleppt das Klageverfahren!
Pressemitteilung des BUND vom 4.12.2004 zu CCT-Flugzeugwerften am Frankfurter Flughafen
Der
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wirft Wirtschaftsminister Alois Riehl (CDU) eine
Verschleppung des Klageverfahrens gegen die Flugzeugwerft der Condor-Cargo-Technik (CCT) vor.
"Offenbar fürchtet der Minister eine Gerichtsentscheidung zu Gunsten des BUND wegen der
Konsequenzen für die kommenden Rechtsstreitigkeiten um die A380 -Werft", kritisiert Brigitte
Martin vom Vorstand des BUND. Trotz des Zusammenhangs zur A380-Werft hat das Ministerium nun
auch die vom Bundesverwaltungsgericht gesetzte Nachfrist zur Stellungnahme verstreichen lassen.
Der Zusammenhang zwischen den beiden Flugzeugwerften ergibt sich in der Sache aus ihrer
unmittelbaren Nachbarschaft und formal aus dem Europäischen Umweltrecht, das bei den
Genehmigungsverfahren die "Salamitaktik" verhindern will. Nach Meinung des BUND sollte
im vergangenen Jahr mit dem nichtöffentlichen Plangenehmigungsverfahren für die
CCT-Werft, das parallel zum laufenden öffentlichen Genehmigungsverfahren zur A380-Werft durchgeführt
wurde, gezielt und bewusst ein möglicher Standort für die A380-Werft innerhalb des
Flughafenzauns zugebaut werden. Statt einer Minimierung des Flächen- und Waldverbrauchs
hat der Wirtschaftsminister mit seiner Behandlung der Fraport-Anträge eine Maximierung der
Umweltzerstörung zugelassen. Würde das Bundesverwaltungsgericht dem Revisionsantrag des
BUND in den nächsten Wochen tatsächlich stattgeben, würde hiervon ein Signal für die
Eilverfahren gegen die A-380-Werft ausgehen.
Der BUND hatte seine Klage an das Bundesverwaltungsgericht am 21.06.04 erhoben und
am 09.08.04 begründet. Das Gericht hatte dem Land Hessen zu diesem Schriftsatz eine
Frist zur Stellungnahme bis zum 18.10.04 eingeräumt. Diese Frist hatte das Gericht
auf Wunsch der Beigeladenen, u.a. der Fraport AG, bis zum 18.11.04 verlängert.
Doch auch diese Frist von nun über drei Monaten ließ das Ministerium nach Auskunft
der Geschäftsstelle des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.12.04 verstreichen. Die
Verzögerungstaktik des Wirtschaftsministers widerspricht eklatant den eigenen politischen
Forderungen der Landesregierung nach zügigen Genehmigungs- und Gerichtsverfahren.
Sie belastet außerdem unnötig das Bundesverwaltungsgericht.
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