Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen
grundsätzlich personenbezogen an die Vorhabensträgerin weitergeleitet
werden, damit diese zur geltend gemachten Betroffenheit Stellung nehmen kann.
Nur in besonders begründeten Einzelfällen können die personenbezogenen Daten der
Einwenderinnen und Einwender vor der Weitergabe an die Vorhabensträgerin
anonymisiert werden. Diese Ausnahme kommt grundsätzlich nur dann in Betracht,
wenn der Einwenderin bzw. dem Einwender durch die Weitergabe der Daten an die
Vorhabensträgerin besondere und unzumutbare Nachteile entstehen würden.
Ein solcher Fall könnte zum Beispiel durch die Einreichung von Einwendungen
durch Flughafenbeschäftigte gegeben sein. Die Einwenderinnen und Einwender
werden daher gebeten, Gründe, aus denen sich gegebenenfalls ein besonderes
Schutzbedürfnis ableiten lässt, das gegen eine personenbezogene Weitergabe der
Einwendung an die Fraport AG spricht, im Einwendungsschreiben detailliert
darzulegen. In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich die
Einwenderin bzw. der Einwender in Person zu erkennen geben muss, sofern eine
Behandlung ihrer/seiner Einwendungen im nachfolgenden Erörterungstermin gewünscht
bzw. in einem späteren Gerichtsverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt wird.
Hier finden Sie ein Musterschreiben, das Sie, mit Ihren persönlichen Daten ergänzt,
Ihrer eigentlichen Einwendung voranstellen können.
Anonymisierungsantrag im .doc-Format, im
.rtf-Format oder .pdf-Format
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