Einwendungen im Planfeststellungsverfahren zum geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens

BIL und IAGL fordern mit großem Nachdruck zu (ergänzenden) Einwendungen auf


(Für eilige Leser geht's gleich hier zu den Mustereinwendungen am Ende der Seite)

Ab 23. März 2007 werden die Planfeststellungsunterlagen zum Ausbau des Frankfurter Flughafens einen Monat lang erneut ausgelegt. Allein dies ist schon ein großer Erfolg der Ausbaugegner, die in ihren über 127.000 Einwendungen anlässlich der ersten Offenlegung deutlich machen konnten, dass der Ausbauplan unsinnig ist und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Natur- und Landschaftserhaltung, aber auch den wohlverstandenen wirtschaftlichen Erfordernissen der Region widerspricht. Die von IAGL unterstützten Mustereinwender haben diese Argumentation während des mehrwöchigen Erörterungstermins in der Offenbacher Stadthalle noch vertiefen und ergänzen können. Sie wurden dabei von der Rechtsanwältin des IAGL (siehe dazu weiter unten), Frau Ursula Philipp-Gerlach, sowie von den von dieser Institution engagierten Gutachtern tatkräftig, kompetent und engagiert unterstützt. Auch zahlreiche Bürgerinitiativen, der BUND Hessen sowie Städte und Gemeinden haben ihre Bedenken vorgebracht.

Das zuständige Hess. Ministerium konnte sich diesen Bedenken nicht verschließen und musste einsehen, dass die vom Flughafenbetreiber eingereichten Unterlagen in weiten Teilen unbrauchbar waren. Der Fraport AG wurde daher aufgegeben, sie zu überarbeiten und neu auszulegen. Allein dies ist ein Erfolg der Ausbaugegner und eine Bestätigung ihrer Argumente. Die erneute Offenlegung findet in den Städten und Gemeinden statt, in denen bereits "im ersten Durchgang" ausgelegt wurde, aber darüber hinaus noch in Bickenbach, Dieburg, Mühltal, Seeheim-Jugenheim, Bad Vilbel und Niederdorfelden.

Während der am 23.3.2007 beginnenden Offenlegung und noch 2 Wochen darüber hinaus, also konkret bis zum 7.5.2007, haben die Bürgerinnen und Bürger erneut Gelegenheit, ihre Argumente gegen den Ausbau darzulegen.

Wenn auch die alten Einwendungen weiter gültig bleiben, fordern wir nachdrücklich dazu auf, diese zu ergänzen, also wiederum eine Einwendung zu schreiben. Die veränderten Planunterlagen haben nämlich keine Verbesserung gebracht, sondern im Gegenteil wird eine noch größere Belastung dargestellt. In den alten Ordnern war von etwa 660.000 zu erwartenden Flugbewegungen pro Jahr die Rede, jetzt wird von über 700.000 ausgegangen. Es ist jedoch allgemein bekannt, dass bei dem Bau der neuen Landebahn auf dem dann entstehenden System über 900.000 jährliche Flugbewegungen abwickelbar wären. Genau diese Zahl und die aus ihr resultierende Belastung hätte dargestellt werden müssen, auch die neuen Unterlagen sind also Augenwischerei und verhehlen, dass ein Ausbau schlicht und ergreifend nur als Unsinn bezeichnet werden kann. Eine erneute Einwendung würde wiederum Druck auf die Hess. Landesregierung ausüben, möglicherweise eine weitere mündliche Verhandlung, also einen Erörterungstermin, erzwingen und stellt nicht zuletzt ein politisches Signal dar.

Wenn Sie bislang noch keine Einwendung erhoben haben, so können Sie angesichts der gesteigerten Betroffenheit auch jetzt erstmals entsprechend tätig werden. Eine Einwendung ist zwingende Voraussetzung zur Erhaltung eines Klagerechts gegen einen etwaigen Planfeststellungsbeschluss ("der Baugenehmigung") für den Flughafenausbau.

Und so geht’s:

  • Sie müssen selbst tätig werden. Kommunen können das nicht für Sie erledigen (natürlich begrüßen wir deren Engagement, aber rechtlich ist es erforderlich, dass Sie auch selbst eine Einwendung verfassen)
  • Jedes Familienmitglied muss eine eigene Einwendung erheben, für minderjährige Kinder unterschreiben (ggfs. beide) Erziehungsberechtigte
  • Die Einwendung muss bis spätestens 7.5.2007 beim Regierungspräsidenten in Darmstadt eingegangen sein. Wir übernehmen gerne für Sie den Transport, dann aber sollte das Schriftstück bis spätestens 2.5.2007 bei IAGL oder der BIL (Edith-Stein-Str. 11, 63075 Offenbach) eingegangen sein. Wir sorgen dann für einen gesicherten Zugang
  • Adress- und Datumsangabe sowie eigenhändige Unterschrift sind zwingend erforderlich

Wir bieten Ihnen unsere Hilfe an: Sie finden auf dem nachfolgenden Link eine Mustereinwendung, die Sie herunterladen und verwenden können. Sie können sie aber auch noch verändern und ergänzen - Fehler durch eine solche Maßnahme brauchen Sie nicht zu befürchten. Diese Mustereinwendung wurde uns vom IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V., kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei dem IAGL handelt es sich um den "Klageunterstützungsverein" des Bündnisses der über 60 Bürgerinitiativen im Rhein-Main-Gebiet, die sich alle gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens wenden.

Insofern haben wir noch eine Bitte an Sie: wenn auch Vorstand und Beirat des IAGL (wie auch die Mitglieder der BIL) ehrenamtlich und unentgeltlich tätig sind, so kostet der Kampf gegen den Flughafenausbau dennoch viel Geld; das Institut braucht fachanwaltliche und gutachterliche Hilfe, und, wenn es zu dem Planfeststellungsbeschluss kommt, so werden die dort vorhandenen Musterkläger dagegen klagen. Diesen können wir aber das finanzielle Risiko eines Gerichtsverfahrens nicht aufbürden, sondern müssen die Musterkläger davon freistellen. Deswegen brauchen wir nicht nur Ihr ideelles Engagement, sondern auch Ihre finanzielle Unterstützung für IAGL. Wir bitten Sie daher um eine Spende auf das IAGL-Konto bei der Vereinigte Volksbank Maingau eG Nr. 40150 (BLZ 505 613 15) oder - noch besser - Sie treten als Fördermitglied in den Verein ein. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Homepage des Instituts www.iagl.de, zu deren Besuch herzlich eingeladen wird. Auch die BIL nimmt natürlich Spenden gerne entgegen (Konto Nr. 1800 3082 bei der Städt. Sparkasse Offenbach (BLZ 505 500 20)

Zu den Mustereinwendungen gelangen Sie
hier im Format .doc
hier im Format .rtf
hier im Format .pdf

Zu weiteren Mustereinwendungen im WORD .doc Format, sowie Einwendungsarten gelangen Sie nachfolgend:

Einwendungsarten
Ersteinwendung 1 Seite
Zweiteinwendung 1 Seite
Ersteinwendung 4 Seiten
Zweiteinwendung 4 Seiten
Ersteinwendung 11 Seiten
Zweiteinwendung 11 Seiten
ausführliche Einwendung 22 Seiten

Zur Homepage des IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. gelangen Sie hier


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