Standortauswahl für Flughafenausbau grob fehlerhaft

Presseerklärung von Matthias M. Möller-Meinecke, Fachanwalt für Verwaltungsrecht vom 18.02.04


Enteignungsstrategie für Ticona verhindert Ausbau bis zum St. Nimmerleinstag
Droht Schließung des Flughafenbahnhofs?


Die Störfallkommission bewertet den geplanten Betrieb der Landebahn Nordwest für unvereinbar mit dem Betrieb des unter die Störfallverordnung fallenden benachbarten Chemiebetriebes Ticona des Celanese-Konzerns.

Für meine durch die Flughafen-Ausbauplanung zum Teil enteignend betroffene Mandantschaft bewerte ich das nach Auswertung aller Gutachten überzeugend begründete einstimmige Votum der Kommission als Vorwegnahme der Planfeststellungsentscheidung des Hessischen Verkehrsministers, die zukünftig nach Recht und Gesetz nur den Antrag der Fraport AG ablehnen kann.

Dazu kommen weitere Hindernisse, u.a.,
wird es nicht mehr darauf ankommen, dass Fraport auch die Finanzmittel für eine Entschädigung im Milliardenbereich fehlen; in ihrer Finanznot werden weder die Stadt Frankfurt noch der Bundesverkehrsminister als Aktionäre Nachschüsse in dieser Größenordnung aufbringen wollen und auch auf dem Aktienmarkt lässt sich wohl kaum Kapital für eine zu schließende Chemiefirma aufnehmen.

Im relevanten Anflugsektor einer Landebahn Nordwest liegt auch der Flughafenbahnhof der Deutschen Bahn AG. Es wird interessant zu erfahren sein, ob auch dieser enteignet und geschlossen werden soll.

Gestern hat das Regierungspräsidium von der Fraport AG weitere Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren nachgefordert. Relevant ist dabei der Täuschungsversuch, dass die Fraport AG die mögliche Nutzung der Landebahn durch Großflugzeuge unterschlagen hatte. Für meine betroffene Mandantschaft fordere ich als Konsequenz, dass nicht abstrakt eine Landebahn, sondern ein präzises Betriebsprogramm u.a. mit einer Beschränkung der Flugbewegungen zum Inhalt der Planfeststellungsprüfung gemacht wird.

Im Ergebnis zeigt sich: Die Standortauswahl für den Flughafenausbau ist grob fehlerhaft.

Die vollständige Presseerklärung kann abgerufen werden unter www.moeller-meinecke.de
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