Stadt Offenbach kündigt weitere Klage in Sachen Flughafen an

Offenbach, den 23.07.2003 • Amt für Öffentlichkeitsarbeit


Klage gegen den abschließenden Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Wartungshangars für das neue Flugzeug A-380 wird die Stadt Offenbach beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

Das Regierungspräsidium, so Dr. Reiner Geulen, Offenbachs Prozessbevollmächtigter, sei den substantiierten Darstellungen der Stadt nicht entgegengetreten, sondern habe die Betroffenheit Offenbachs schlichtweg negiert. Es komme nach dem Gesetz jedoch nicht darauf an, dass nachweislich Auswirkungen stattfinden. Vielmehr sei die Erwartung, dass es nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Wartungshalle zu Beeinträchtigungen kommt, vollkommen ausreichend, um am Verfahren beteiligt zu werden. Hierin sieht die Stadt Offenbach einen weiteren schweren Verfahrensfehler, der das Planfeststellungsverfahren A-380 unheilbar rechtswidrig werden lässt.

Man wird daher gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage erheben und diese Klage zunächst damit begründen, dass die Beteiligung und die Auslegung der Unterlagen zu Unrecht unterblieben sind. Darüber hinaus wird die Stadt die Klage damit begründen, dass hierdurch eine weitere rechtswidrige Lärmbelastung der Offenbacher Bevölkerung bewirkt wird.

Offenbachs Oberbürgermeister Gerhard Grandke ergänzt: "In seinem Urteil vom 2. April dieses Jahres hatte der Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich hervorgehoben, dass die Lärmbelastung der Stadt Offenbach ‚zumindest in bestimmten (süd-westlichen) Teilen des Stadtgebiets‘ die ‚verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle überschreitet‘. Wir haben keine Veranlassung, ein weiteres Überschreiten dieser ‚Zumutbarkeitsschwelle‘ hinzunehmen und werden uns mit allen Mitteln zur Wehr setzen."

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: http://www.offenbach.de/aktuell/sonstiges/flughafen/index.html

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