Frankfurt (dpa)
Neues Hindernis für die Landebahn Nordwest? Der Frankfurter Flughafen ist mit einer Klage
gegen ein Gewerbegebiet nahe der geplanten Landebahn in letzter Instanz gescheitert.
Die Bebauungspläne der Städte Kelsterbach und Raunheim seien nicht zu beanstanden
urteilte das Bundesverwaltungsgericht und wies damit die Beschwerde des Flughafens
gegen ein entsprechendes Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ab.
Flughafenbetreiber Fraport hatte geklagt, weil hohe Gebäude im Gewerbegebiet möglicherweise
den auf die geplante neue Nordwestbahn anfliegenden Jets im Weg stehen könnten.
Die Bundesrichter erklärten bei der Aufstellung der Bebauungspläne 2001 habe es noch
keine Vorzugsvariante für diese Bahn gegeben. Kelsterbach und Raunheim seien daher nicht
verpflichtet gewesen, den Airportausbau zu berücksichtigen.
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