Fraport muss Schlappe vor Gericht einstecken

Bericht der Offenbach Post vom 19.Juni 2004


Frankfurt (dpa) Neues Hindernis für die Landebahn Nordwest? Der Frankfurter Flughafen ist mit einer Klage gegen ein Gewerbegebiet nahe der geplanten Landebahn in letzter Instanz gescheitert. Die Bebauungspläne der Städte Kelsterbach und Raunheim seien nicht zu beanstanden urteilte das Bundesverwaltungsgericht und wies damit die Beschwerde des Flughafens gegen ein entsprechendes Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ab.

Flughafenbetreiber Fraport hatte geklagt, weil hohe Gebäude im Gewerbegebiet möglicherweise den auf die geplante neue Nordwestbahn anfliegenden Jets im Weg stehen könnten. Die Bundesrichter erklärten bei der Aufstellung der Bebauungspläne 2001 habe es noch keine Vorzugsvariante für diese Bahn gegeben. Kelsterbach und Raunheim seien daher nicht verpflichtet gewesen, den Airportausbau zu berücksichtigen.

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