Flughafen scheitert mit Klage
Bericht in hr-online vom 15.12.03
Dem Frankfurter Flughafen ist es nicht gelungen, ein vorgesehenes Gewerbegebiet
in der Nähe der geplanten neuen Landebahn zu verhindern.
Revision wurde nicht zugelassen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies am Montag die Klage gegen die Bebauungspläne für das Gewerbegebiet der Städte
Kelsterbach und Raunheim als unzulässig ab. Der Flughafen hatte geklagt, weil hohe Gebäude auf dem Gewerbegebiet anfliegenden
Flugzeugen nach dem Bau der Nord-West-Landebahn möglicherweise im Weg stehen. Der VGH urteilte indes, die Bebauungspläne
seien 2001 aufgestellt worden, als es für den Flughafenausbau noch keine Vorzugsvariante gab. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Flughafen wollte spätere Konflikte vermeiden
Wie ein Flughafensprecher erklärte, hat das Urteil zunächst keine konkreten Auswirkungen.
Der Flughafen habe mit seiner Klage Einwände geltend machen wollen, um im Vorgriff des Ausbaus spätere Konflikte zu vermeiden.
Wenn die Bebauung auf dem Gewerbegebiet mit dem späteren Flugverkehr kollidiere, müssten Gebäude abgerissen oder in ihrer
Höhe verringert werden. Grundsätzlich sei die Bebauung des Gewerbegebietes kein Problem. Firmen könnten nun aber - trotz der abgewiesenen
Klage - nicht mehr in gutem Glauben hohe Gebäude auf dem Gewerbegebiet errichten.
Feststellungsverfahren wird wohl nicht verzögert
Auch das hessische Wirtschaftsministerium erklärte, das VGH-Urteil werde das Planfeststellungsverfahren
nicht verzögern. Bei diesem Verfahren müsse nun allerdings die Frage der Bebauung des Gewerbegebietes berücksichtigt werden.
(AZ.: 9 N 639/02, 9 N 3413/03)
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