Karlsruhe (dpa/AP) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mögliche Schadenersatzansprüche
von Flughafenanwohnern wegen Lärmbelästigung deutlich eingeschränkt. Nach einem Urteil zum Köln/Bonn-Airport sind
zivilrechtliche Entschädigungsklagen ausgeschlossen, wenn für den Flughafen ein bestandskräftiger
Planfeststellungsbeschluss existiert. Laut BGH können Anlieger bereits im Planfeststellungsverfahren ihre
Rechte geltend machen und entsprechende Schallschutzmaßnahmen einfordern. Dadurch sei dem Eigentumsschutz
genügt und ein weitergehender Anspruch ausgeschlossen.
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH, die von Anwohnern verklagt worden war, sprach von einer "Entscheidung von
großer Tragweite auch für andere Flughäfen". "Erstmalig wurde höchstrichterlich festgestellt,
dass bei Flughäfen, die Kraft gesetzlicher Regelung als planfestgestellt gelten, zivilrechtliche Ansprüche
gegen die Flughafenbetreiber wegen Fluglärms ausgeschlossen sind", hieß es. Es sei davon auszugehen, "dass
sämtliche anhängigen Zivilrechtsklagen wegen Fluglärms nunmehr kurzfristig abgewiesen werden".
(Az.: V ZR,72/04)
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