A380-Halle auf der Kippe
Auszug aus hr-online Bericht vom 24.05.05
Jetzt wird es ernst für die am Frankfurter Flughafen geplante Werfthalle für den neuen
Riesen-Airbus 380. Mit dem umstrittenen Projekt befasst sich das höchste hessische Gericht
von Dienstag an. Platzt der Bau, drohen Flugverlagerungen von Frankfurt nach München.
Vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) klagt der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), weil
die Flugzeug-Werft aus seiner Sicht gegen deutsches und europäisches Naturschutzrecht verstößt.
Gegen das für den Frankfurter Flughafen wichtige Projekt sind zahlreiche Städte aus der Umgebung
sowie Naturschützer vor Gericht gezogen.
Entscheidung bis Jahresmitte
Eine Entscheidung wollen die Kasseler Richter noch nicht am Dienstag, sondern gebündelt mit anderen
Klagen gegen die Wartungshalle bis Jahresmitte verkünden. An der geplanten Fertigstellung der
Wartungshalle für den A 380 im Herbst 2007 könnte somit festgehalten werden - vorausgesetzt der VGH hat
keine Einwände.
Umweltzerstörung, Bannwald und Lärm
Eine Million Kubikmeter, Die geplante Halle soll 350 Meter lang,
140 Meter breit und 30 Meter hoch werden.
Gegen das Bauvorhaben hatte es insgesamt rund 40.000 Einwendungen gegeben. Die in einem Wald
außerhalb des bisherigen Flughafengeländes geplante Halle zerstöre Naturgebiete und belästige
die Bevölkerung mit zusätzlichem Lärm, argumentieren die Gegner. Die Halle könne auch auf dem
bestehenden Flughafengelände - etwa auf bald ungenutzten Flächen des amerikanischen
Stützpunktes - entstehen. Die Halle, so die BUND-Klage sinngemäß, vernichte unnötig 14 Hektar
geschützten Bannwaldes; zudem werde in ein Vogelschutzgebiet eingegriffen und des weiteren sei
die EU-Richtlinie zum Naturschutz "Flora-Fauna-Habitat" (FFH) rechtswidrig außer Kraft gesetzt worden.
Folgen auch für neue Landebahn?
Folgt das Gericht den Klagen, dass der Bau auch an einem anderen Platz innerhalb
des Flughafengeländes mit weit weniger schweren Eingriffen in die Natur zu bewerkstelligen sei,
könnte davon auch der geplante Bau einer weiteren Landebahn betroffen sein.
Alternativen geprüft
In seiner Stellungnahme zur Klage hatte Fraport ausgeführt, dass das Unternehmen alle
möglichen Alternativen zum ausgewählten Standort im Westen des Flughafengeländes geprüft,
aber anschließend wieder verworfen habe. Naturschützer hatten dem entgegengehalten, dass
sich durch den Abzug der US-Airbase nach Ramstein bis zum Ende des Jahres ausreichende
Kapazitäten für den Neubau ergeben würden, was von Fraport jedoch mit dem Hinweis auf den
Termindruck abgelehnt worden sei.
Zeitfaktor spielt eine Rolle
Der Zeitfaktor wird beim VGH voraussichtlich eine gewichtige Rolle spielen.
Umstritten ist dabei, dass der Flughafenbetreiber im vergangenen Winter noch
nachdrücklich gegenüber der Regionalversammlung auf einer eiligen Änderung
des Regionalplans Südhessen bestanden hatte, dann aber keine Veränderungen
des eigenen Zeitplans vornahm, obwohl durch eine Verzögerung der gerichtlichen
Eilentscheidung über den Baubeginn ein etwa halbjährlicher Stopp aller
Rodungsarbeiten eingetreten war. Der Grund dafür war ein gesetzliches
Baumfällverbot zwischen 15. März und 31. August zum Schutz brütender Vögel.
Zeitpunkt der Entscheidung ungewiss
Senatsvorsitzender Hartmut Zysk kündigte die Entscheidung für "Dienstag, Mittwoch
oder aber für einen späteren Verkündungstermin" an. Der Verlauf der Verhandlung
hänge von vielen Unwägbarkeiten bei der Darstellung der Standpunkte ab, die Kläger
BUND und Beklagte, das Land Hessen, aber auch der beigeladene Flughafenbetreiber Fraport abgeben.
Zusammenhang zwischen Halle und Landebahn?
Ob das Urteil Auswirkungen auf die weiteren Ausbaupläne des Flughafenbetreibers
haben werde, wollte Zysk nicht bewerten. Dabei ist insbesondere die Frage
interessant, ob eine Ablehnung der Baupläne für die A 380-Halle durch den VGH
schon deshalb in Frage kommen könnte, weil andere Standorte auf dem Flughafengelände
durch die geplante Errichtung der neuen Landebahn Nordwest sowie des dazu gehörenden
neuen Terminal 3 blockiert wurden. Ausbaugegner hatten deshalb stets den inneren
Zusammenhang zwischen Landebahn-Neubau und geplanter A 380-Halle betont, während
Fraport beide Verfahren inhaltlich strikt getrennt hat.
Die Originalmitteilung kann vorübergehend unter
www.hr-online.de abgerufen werden:
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=5930&key=standard_document_6128674&msg=5930
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