"Schnellabrollwege":
Stadt, Land und Fraport schließen Vergleich


VGH-Verhandlung brachte aus Offenbacher Sicht zumindest einen Teilerfolg

OP Freitag 28.03.03
Mit ihren grundsätzlichen Anliegen im Flughafenstreit hat die Stadt vor dem Verwaltungsgerichtshof offenbar kein Gehör gefunden. Als "Teilerfolg" wertete Oberbürgermeister Gerhard Grandke jedoch auf den auf Vorschlag des Gerichts geschlossenen Vergleich über die "Schnellabrollwege".
Vor zwei Jahren hatte die Fraport AG diese Einrichtungen gebaut, die nach Offenbacher Einschätzung eine Kapazitätserhöhung um 40000 Flugbewegungen ermöglichen. Das entspreche etwa dem Gesamtvolumen des Flughafens Bremen. Offenbach hatte dagegen geklagt, dass es vor dem Bau dieser Schnellabrollwege, die ein neues Anflugverfahren ermöglichen, kein Planfeststellungsverfahren gab. Daher seien auch die Belange der Stadt nicht abgewogen worden.
In der Erwiderung auf die Klage hatte die Landesregierung geschrieben, es werde ein Planfeststellungsverfahren geben, bevor die Anlage in den Dauerbetrieb übernommen werde. Aus dieser Zusicherung formulierte das Gericht einen Vergleich, dem Stadt Offenbach, Land Hessen sowie Fraport AG zustimmten. Einen auf Dauer angelegten Betrieb der Schnellabrollbahn werde es erst nach einem Beteiligungsverfahren geben.
Damit bleibt nach Einschätzung Grandkes die Einspruchmöglichkeit der Stadt gegen diese Einrichtung gewahrt. Rechtsanwalt Dr. Rainer Geulen zeigte sich überzeugt, dass es ohne die Offenbacher Klage für die Rollwege keine Planfeststellung gegeben hätte.

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