Anonymisiserte Einwendungen

Auszug aus der Amtl. Bekanntmachung des RP Darmstadt


Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen grundsätzlich personenbezogen an die Vorhabensträgerin weitergeleitet werden, damit diese zur geltend gemachten Betroffenheit Stellung nehmen kann.

Nur in besonders begründeten Einzelfällen können die personenbezogenen Daten der Einwenderinnen und Einwender vor der Weitergabe an die Vorhabensträgerin anonymisiert werden. Diese Ausnahme kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn der Einwenderin bzw. dem Einwender durch die Weitergabe der Daten an die Vorhabensträgerin besondere und unzumutbare Nachteile entstehen würden. Ein solcher Fall könnte zum Beispiel durch die Einreichung von Einwendungen durch Flughafenbeschäftigte gegeben sein. Die Einwenderinnen und Einwender werden daher gebeten, Gründe, aus denen sich gegebenenfalls ein besonderes Schutzbedürfnis ableiten lässt, das gegen eine personenbezogene Weitergabe der Einwendung an die Fraport AG spricht, im Einwendungsschreiben detailliert darzulegen. In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich die Einwenderin bzw. der Einwender in Person zu erkennen geben muss, sofern eine Behandlung ihrer/seiner Einwendungen im nachfolgenden Erörterungstermin gewünscht bzw. in einem späteren Gerichtsverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt wird.



Hier finden Sie ein Musterschreiben, das Sie, mit Ihren persönlichen Daten ergänzt, Ihrer eigentlichen Einwendung voranstellen können.

Anonymisierungsantrag im .doc-Format, im .rtf-Format oder .pdf-Format


Stopp Fluglärm

OF - Offenbach ohne Fluglärm

BIL Offenbach