EU-Kommission verklagt fünf Mitgliedstaaten

Pressemitteilungen der EU-Kommission vom 14.12.04


Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland berichtet auf ihrer Homepage unter: Aktuelle Meldungen Brüssel/Berlin, 14.12.2004 um 17:14

Fluglärm: EU-Kommission verklagt fünf Mitgliedstaaten - Deutschland und vier weitere Staaten verstoßen gegen Richtlinie

Die Europäische Kommission will Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Wie vier weitere Mitgliedsstaaten hat auch die Bundesrepublik bisher keine Maßnahmen zur Umsetzung der Fluglärm-Richtlinie eingeleitet. Dadurch wird die Verbesserung der Umweltverträglichkeit des Luftverkehrs in der EU erheblich beschränkt.

Die Richtlinie aus dem Jahre 2002 erfordert die Anwendung bestimmter Verfahren zum Lärmschutz auf besonders betroffenen EU-Flughäfen. Ohne einen harmonisierten Ansatz zur Bekämpfung des Fluglärms ergäbe sich ein Flickenteppich unterschiedlicher Lösungen, der zu Verzerrungen zwischen Flughäfen mit ähnlichen Lärmproblemen führen würde.

Der Richtlinie liegt das in der Mitteilung über Luftverkehr und Umwelt von 1999 niedergelegte Prinzip zugrunde, dass ein Anstieg der von Fluglärm Betroffenen vermieden werden muss. Durch die Nichtumsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht haben die fünf Mitgliedstaaten die Möglichkeit eines Beitrags von EU-Flughäfen zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit des Luftverkehrs erheblich beschränkt.

Die Kommission hatte den fünf Mitgliedstaaten am 25. November 2003 bereits ein Aufforderungsschreiben sowie am 30. März 2004 eine begründete Stellungnahme zugeleitet.

Der Artikel verweist auf die Homepage der Europäischen Kommission und führt zu:

Fluglärm: Kommission verklagt fünf Mitgliedstaaten

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Deutschland, Finnland, Italien, Luxemburg und Österreich vor dem Gerichtshof zu verklagen, weil sie keine Maßnahmen zur Umsetzung einer Rechtsvorschrift aus dem Jahr 2002 mitgeteilt haben, mit der ein harmonisierter Ansatz der Mitgliedstaaten für die Außerdienststellung der lautesten Flugzeuge auf EU-Flughäfen bezweckt wird.

Die Richtlinie zum Fluglärm[1] erfordert die Anwendung bestimmter Verfahren vor der Einführung von Lärmbeschränkungen auf besonders betroffenen EU-Flughäfen. Ohne einen harmonisierten Ansatz zur Bekämpfung des Fluglärms ergäbe sich ein Flickenteppich unterschiedlicher Lösungen, der zu Verzerrungen zwischen Flughäfen mit ähnlichen Lärmproblemen führen und effektive Verbesserungen in der gesamten EU behindern würde.

Der Richtlinie liegt das in der Mitteilung über Luftverkehr und Umwelt von 1999 niedergelegte Prinzip zugrunde, dass ein Anstieg der von Fluglärm Betroffenen vermieden werden muss. Durch die Nichtumsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht haben die fünf Mitgliedstaaten die Möglichkeit eines Beitrags von EU-Flughäfen zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit des Luftverkehrs erheblich beschränkt.

Die Kommission hatte diesen Mitgliedstaaten am 25. November 2003 bereits ein Aufforderungsschreiben und am 30. März 2004 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zugeleitet.

[1] Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. März 2002 über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft, ABl. L 85 vom 28.3.2002.


Die Artikel sind (vorübergehend) abrufbar unter:

http://www.eu-kommission.de/html/presse/pressemeldung.asp?meldung=5403

Startseite: http://www.eu-kommission.de/

und:
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction....

Startseite: http://europa.eu.int/


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