Flughafen-Urteil - Lärm kein Grund für Schadenersatz

Bericht der Offenbach Post vom 21. Januar 2005 zum BGH-Urteil


Karlsruhe (dpa/AP) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mögliche Schadenersatzansprüche von Flughafenanwohnern wegen Lärmbelästigung deutlich eingeschränkt. Nach einem Urteil zum Köln/Bonn-Airport sind zivilrechtliche Entschädigungsklagen ausgeschlossen, wenn für den Flughafen ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss existiert. Laut BGH können Anlieger bereits im Planfeststellungsverfahren ihre Rechte geltend machen und entsprechende Schallschutzmaßnahmen einfordern. Dadurch sei dem Eigentumsschutz genügt und ein weitergehender Anspruch ausgeschlossen.

Die Flughafen Köln/Bonn GmbH, die von Anwohnern verklagt worden war, sprach von einer "Entscheidung von großer Tragweite auch für andere Flughäfen". "Erstmalig wurde höchstrichterlich festgestellt, dass bei Flughäfen, die Kraft gesetzlicher Regelung als planfestgestellt gelten, zivilrechtliche Ansprüche gegen die Flughafenbetreiber wegen Fluglärms ausgeschlossen sind", hieß es. Es sei davon auszugehen, "dass sämtliche anhängigen Zivilrechtsklagen wegen Fluglärms nunmehr kurzfristig abgewiesen werden".
(Az.: V ZR,72/04)

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