A380-Halle auf der Kippe

Auszug aus hr-online Bericht vom 24.05.05


Jetzt wird es ernst für die am Frankfurter Flughafen geplante Werfthalle für den neuen Riesen-Airbus 380. Mit dem umstrittenen Projekt befasst sich das höchste hessische Gericht von Dienstag an. Platzt der Bau, drohen Flugverlagerungen von Frankfurt nach München.

Vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) klagt der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), weil die Flugzeug-Werft aus seiner Sicht gegen deutsches und europäisches Naturschutzrecht verstößt. Gegen das für den Frankfurter Flughafen wichtige Projekt sind zahlreiche Städte aus der Umgebung sowie Naturschützer vor Gericht gezogen.

Entscheidung bis Jahresmitte
Eine Entscheidung wollen die Kasseler Richter noch nicht am Dienstag, sondern gebündelt mit anderen Klagen gegen die Wartungshalle bis Jahresmitte verkünden. An der geplanten Fertigstellung der Wartungshalle für den A 380 im Herbst 2007 könnte somit festgehalten werden - vorausgesetzt der VGH hat keine Einwände.

Umweltzerstörung, Bannwald und Lärm
Eine Million Kubikmeter, Die geplante Halle soll 350 Meter lang, 140 Meter breit und 30 Meter hoch werden.
Gegen das Bauvorhaben hatte es insgesamt rund 40.000 Einwendungen gegeben. Die in einem Wald außerhalb des bisherigen Flughafengeländes geplante Halle zerstöre Naturgebiete und belästige die Bevölkerung mit zusätzlichem Lärm, argumentieren die Gegner. Die Halle könne auch auf dem bestehenden Flughafengelände - etwa auf bald ungenutzten Flächen des amerikanischen Stützpunktes - entstehen. Die Halle, so die BUND-Klage sinngemäß, vernichte unnötig 14 Hektar geschützten Bannwaldes; zudem werde in ein Vogelschutzgebiet eingegriffen und des weiteren sei die EU-Richtlinie zum Naturschutz "Flora-Fauna-Habitat" (FFH) rechtswidrig außer Kraft gesetzt worden.

Folgen auch für neue Landebahn?
Folgt das Gericht den Klagen, dass der Bau auch an einem anderen Platz innerhalb des Flughafengeländes mit weit weniger schweren Eingriffen in die Natur zu bewerkstelligen sei, könnte davon auch der geplante Bau einer weiteren Landebahn betroffen sein.

Alternativen geprüft
In seiner Stellungnahme zur Klage hatte Fraport ausgeführt, dass das Unternehmen alle möglichen Alternativen zum ausgewählten Standort im Westen des Flughafengeländes geprüft, aber anschließend wieder verworfen habe. Naturschützer hatten dem entgegengehalten, dass sich durch den Abzug der US-Airbase nach Ramstein bis zum Ende des Jahres ausreichende Kapazitäten für den Neubau ergeben würden, was von Fraport jedoch mit dem Hinweis auf den Termindruck abgelehnt worden sei.

Zeitfaktor spielt eine Rolle
Der Zeitfaktor wird beim VGH voraussichtlich eine gewichtige Rolle spielen. Umstritten ist dabei, dass der Flughafenbetreiber im vergangenen Winter noch nachdrücklich gegenüber der Regionalversammlung auf einer eiligen Änderung des Regionalplans Südhessen bestanden hatte, dann aber keine Veränderungen des eigenen Zeitplans vornahm, obwohl durch eine Verzögerung der gerichtlichen Eilentscheidung über den Baubeginn ein etwa halbjährlicher Stopp aller Rodungsarbeiten eingetreten war. Der Grund dafür war ein gesetzliches Baumfällverbot zwischen 15. März und 31. August zum Schutz brütender Vögel.

Zeitpunkt der Entscheidung ungewiss
Senatsvorsitzender Hartmut Zysk kündigte die Entscheidung für "Dienstag, Mittwoch oder aber für einen späteren Verkündungstermin" an. Der Verlauf der Verhandlung hänge von vielen Unwägbarkeiten bei der Darstellung der Standpunkte ab, die Kläger BUND und Beklagte, das Land Hessen, aber auch der beigeladene Flughafenbetreiber Fraport abgeben.

Zusammenhang zwischen Halle und Landebahn?
Ob das Urteil Auswirkungen auf die weiteren Ausbaupläne des Flughafenbetreibers haben werde, wollte Zysk nicht bewerten. Dabei ist insbesondere die Frage interessant, ob eine Ablehnung der Baupläne für die A 380-Halle durch den VGH schon deshalb in Frage kommen könnte, weil andere Standorte auf dem Flughafengelände durch die geplante Errichtung der neuen Landebahn Nordwest sowie des dazu gehörenden neuen Terminal 3 blockiert wurden. Ausbaugegner hatten deshalb stets den inneren Zusammenhang zwischen Landebahn-Neubau und geplanter A 380-Halle betont, während Fraport beide Verfahren inhaltlich strikt getrennt hat.

Die Originalmitteilung kann vorübergehend unter www.hr-online.de abgerufen werden:
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=5930&key=standard_document_6128674&msg=5930


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